Einschränkungen zu Lande, zu Wasser und in der Luft

#1216
Am Montag, den 4. Juni 2018 wird es bereits ab den Morgenstunden aufgrund eines Staatsbesuches in Berlin zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen und Verkehrssperrungen kommen. Besonders betroffen sind die Bereiche rund um den Flughafen Tegel und das Regierungsviertel.
Auch das Befahren der Spree in Höhe des Bundeskanzleramtes und des Humboldthafens wird nicht mehr möglich sein.
Neben den Einschränkungen an Land und auf dem Wasser ist auch der Luftraum betroffen, da ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R Humboldt) in Berlin und dem nahen Umland eingerichtet wird. In diesem Gebiet sind alle Flüge, einschließlich des Betriebes von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen, untersagt.
Da die Nichteinhaltung dieses Flugverbots eine Straftat darstellt, bitten wir Sie, sich vor Ihrem Flugvorhaben zu informieren, ob Ihr beabsichtigter Flug innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes liegt und Sie damit gegen luftverkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen!
Weitere Informationen #8211; insbesondere zur räumlichen Ausdehnung und den Zeiten #8211; entnehmen Sie bitte der entsprechenden Luftfahrtveröffentlichung sowie bei der Deutschen Flugsicherung.

Quelle: Polizei Berlin
Polizeimeldung vom 01.06.2018

Gemeinsame Verkehrsaktion gegen verkehrswidriges Halten und Parken

#1215
Das verkehrswidrige Halten und Parken auf Radwegen, Busspuren und in zweiter Reihe stehen nächste Woche im Fokus einer gemeinsamen Verkehrsaktion in Berlin. Die Polizei Berlin, Ordnungsämter sowie die BVG werden vom 4. bis 8. Juni 2018 gezielte Schwerpunktkontrollen durchführen. Diese Kontrollen sollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen und für mehr gegenseitiges Verständnis, Miteinander und Rücksichtnahme im Straßenverkehr werben. Beteiligen werden sich wie in den Vorjahren neben der Polizei Berlin auch die Ordnungsämter Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln sowie die BVG-Busspurbetreuer. Zu diesem Zweck wurden eine Vielzahl von Straßen ausgesucht, in denen Busspuren sowie Radwege und –schutzstreifen besonders häufig von Kraftfahrzeugen blockiert werden, beziehungsweise tagtäglich in zweiter Reihe gehalten und geparkt wird.

Berlins Innensenator Andreas Geisel sagt zum Start der gemeinsamen Aktion: „Ich kann es nicht oft genug sagen: Für das Funktionieren der Stadt sind Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme für alle geboten. Dieser einfache Grundsatz kann Unfälle verhindern und Leben retten. Am Ende geht es um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.“

Im gesamten vergangenen Jahr wurden 37.487 Halt- und Parkverstöße auf Radschutzstreifen und Radwegen, 33.122 Verstöße auf Busspuren und 58.118 Verstöße in zweiter Reihe zur Anzeige gebracht. Bei einer vergleichbaren fünftägigen Verkehrssicherheitsaktion im Oktober 2017 sind 6.795 Halt- und Parkverstöße festgestellt und geahndet worden. In 282 Fällen mussten Kraftfahrzeuge zur Gefahrenabwehr kostenpflichtig umgesetzt werden.

Vor allem in den Innenstadtbezirken werden Rad- und Busspuren täglich viel zu oft aus vorwiegend eigensüchtigen Motiven zugeparkt, um sich die lästige Parkplatzsuche zu ersparen. Ohne sich die gefährlichen Folgen insbesondere für Radfahrende bewusst zu machen, die regelmäßig zu Ausweichmanövern in den schnellen Fließverkehr gezwungen werden, bewerten Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ihr Fehlverhalten häufig lediglich als Kavaliersdelikt und relativieren es mit der Begründung, man habe ja nur kurzfristig geparkt. Auch die erheblichen Behinderungen des BVG-Linienverkehrs und die Verzögerung in den Fahrplänen werden billigend in Kauf genommen. Vor diesen Hintergründen sollen Betroffene während der Aktion für die Folgen ihres rücksichtslosen Verhaltens in Gesprächen sensibilisiert werden. Unabhängig davon werden Verstöße konsequent mit Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 bis 35 € geahndet und Fahrzeuge, sofern kein Verantwortlicher
kurzfristig erscheint, konsequent gebührenpflichtig umgesetzt. Hierfür entstehen je nach Fahrzeugart zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 369 €.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Radwegen und Busspuren sowie in zweiter Reihe weder kurzfristig gehalten noch geparkt werden darf. Auch auf markierten Radschutzstreifen auf der Fahrbahn darf nicht geparkt werden.

Quelle: Polizei Berlin
Polizeimeldung vom 01.06.2018

#24hPolizei, die Geschichten schreibt die Stadt – ab sofort auch auf Instagram

#1192
Am 1. Juni 2018 ist es wieder soweit #8211; ab 19 Uhr twittert die Polizei Berlin 24h aus der Einsatzleitzentrale. Direkt an der Notrufannahme entstehen somit bereits zum fünften Mal mehr als 1.000 Tweets live aus den Notrufen, zu denen die Kolleginnen und Kollegen in den Einsatz fahren. Aufgrund des am 1. Juni beginnenden Bewerbungszeitraums wird die Aktion neben Twitter auch über Snapchat durchgeführt.

Neu in diesem Jahr werden ausgewählte Beiträge auf dem frisch ausgepackten Instagram-Kanal der Polizei Berlin (http://www.instagram.com/polizeiberlin) sein. Die Polizei Berlin geht damit den nächsten notwendigen Schritt und folgt ihrer Community auf die Plattform, auf der sie sich derzeit am liebsten aufhält. Mit ausdrucksstarken Bildern aus dem vielseitigen Arbeitsalltag will die Polizei Berlin dort fortan auch neue Nutzergruppen erschließen, um somit ein frisches und bildkräftiges Instrument im Wettbewerb um geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu etablieren.

Die Polizei Berlin erreicht derzeit mit ihren aktuellen Social Media Kanälen insgesamt fast 1 Millionen Nutzerinnen und Nutzer.

Das Social Media Team der Polizei Berlin lädt ein, sich gerne selbst ein Bild von den polizeilichen Geschichten dieser Stadt zu verschaffen und aktiv unter dem Hashtag #24hPolizei zu kommunizieren.

#24hPolizei können Sie live über folgende Kanäle verfolgen:

Twitter (https://twitter.com/polizeiberlin_E)

Snapchat (Polizei.Berlin)

Instagram (http://www.instagram.com/polizeiberlin)

Quelle: Polizei Berlin
Polizeimeldung vom 29.05.2018

Die Polizei warnt vor Anrufen mit scheinbaren Behördenrufnummern

#1186
Stadtweit kommt es immer wieder zu Anrufen falscher Polizeibeamter, insbesondere bei Senioren. Bei diesen Telefonaten bringen die Täter häufig eine Einbruch- oder Falschgeldlegende hervor und versuchen so, hohe Geldsummen und/oder Wertgegenstände von den Betroffenen zu erlangen.

Hierbei werden oftmals Telefonnummern im Display angezeigt, die den vertrauenserweckenden Anschein erregen, zur Polizeibehörde zu gehören.
Die Polizei warnt: Allein die Anzeige einer scheinbar bekannten Rufnummer reicht zur Identifizierung eines Anrufers nicht aus. Bei einem derartigen Anruf raten wir, zunächst aufzulegen und anschließend die „110“ zu wählen.
Auch falsche Polizeibeamte, die an Ihrer Haus- oder Wohnungstür klingeln und nach Ihrem Geld oder Wertsachen fragen, wollen Sie bestehlen.

Die Fachdienststelle im Landeskriminalamt rät:

Bewahren Sie keine Wertgegenstände oder größeren Geldbeträge zu Hause auf!

Lassen Sie nie fremde Personen in Ihre Wohnung und übergeben Sie keine Wertgegenstände an fremde Personen!

Ziehen Sie bei Bedarf Personen Ihres Vertrauens (zum Beispiel Nachbarn, Hausmeister) hinzu!

Lassen Sie sich von Polizisten und Firmenangestellten die Ausweise zeigen!

Rufen Sie im Zweifel sofort den Polizeinotruf 110 an!

Hinweise, wie Sie sich vor falschen Polizeibeamten schützen können sowie eine Übersicht mit den Dienstausweisen der Polizei Berlin finden Sie
hier

Quelle: Polizei Berlin
Polizeimeldung vom 29.05.2018

Forschungsprojekt „Klassifikation politisch rechter Tötungsdelikte Berlin 1990-2008“

#1004
Im Rahmen der Aufarbeitung der Mordserie durch den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) wurde 2015 durch das Landeskriminalamt Berlin der „Bericht zur Umsetzung der parlamentarischen Empfehlungen zum „NSU-Komplex“ in der Polizei Berlin“ erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem auch eine noch-malige Prüfung und Bewertung von Tötungsdelikten in Berlin der sogenannten Jansen-Liste #8211; benannt nach dem Tagesspiegel-Redakteur Frank Jansen – hinsichtlich einer möglichen politisch rechten Tatmotivation für notwendig erachtet.
Mit der Untersuchung von zwölf Fällen, von denen zwei Fälle nicht in der „Jansen-Liste“ enthalten sind, wurde das Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin beauftragt, deren abschließender Untersuchungsbericht nunmehr vorliegt. In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Landeskriminalamt Berlin wurden auf wissenschaftlicher Basis die Unterlagen zu den einzelnen Tötungsdelikten ausgewertet und Kriterien für deren Klassifikation entwickelt. Im Ergebnis wurden sechs Fälle als politisch rechts motiviert bewertet, die die Polizei Berlin bislang als nicht politisch motiviert klassifiziert hat. Das LKA Berlin schließt sich diesem Forschungsergebnis an und wird zeitnah die entsprechenden Meldungen an das Bundeskriminalamt übermitteln. Dadurch werden diese Tötungs-delikte in die entsprechenden Statistiken einfließen.

Quelle: Polizei Berlin
Polizeimeldung vom 07.05.2018