Wir suchen neue Kolleginnen und Kollegen – Jetzt heißt es schnell sein!

#2005
Wer am 1. März oder 1. April 2019 noch die Chance ergreifen möchte, eine Ausbildung bei der Polizei Berlin beginnen zu können, muss jetzt schnell sein. In wenigen Tagen, am 30. September 2018 endet der Bewerbungszeitraum für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst zum Frühjahr 2019.

Meldung #1601 vom 31. Juli 2018: Chance ergreifen #8211; Bewerbungszeitraum verlängert
Interessierte Frauen und Männer können sich weiterhin bei der Polizei Berlin bewerben. Das Online-Bewerbungsportal bleibt geöffnet.

Erstmeldung #1191 vom 29. Mai 2018: Wir suchen neue Kolleginnen und Kollegen #8211; Online-Bewerbungsportal der Polizei Berlin ab 1. Juni 2018 wieder geöffnet
Vom 1. Juni 2018 an haben interessierte Frauen und Männer wieder die Möglichkeit, sich für eine Ausbildung bei der Polizei Berlin zu bewerben. Eingestellt werden voraussichtlich 312 Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst der Schutzpolizei, darunter auch Lebensältere (30 bis 39 Jahre), vermutlich 210 Anwärterinnen und Anwärter im gehobenen Dienst der Schutz- und rund 90 im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Bei erfolgreicher Absolvierung des Einstellungstests sowie der ärztlichen Untersuchung beginnt die Ausbildung am 1. März 2019 (mittlerer Dienst) beziehungsweise am 1. April 2019 (gehobener Dienst).

Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei können im Bewerbungsbogen vermerken, dass die Bewerbung auch für den mittleren Dienst berücksichtigt werden kann. Bei Bewerbungen für die Kriminalpolizei kann der Wunsch angegeben werden, auch für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt zu werden.

Einstellungsvoraussetzungen der Polizei Berlin:

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines Mitgliedslandes der EU (für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen #8211; einfach bei unserer Berufsinfo unter der Telefonnummer (030) 3323003 nachfragen)

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw mit Schaltgetriebe (muss spätestens während der Ausbildung erworben werden)

Nachweis über die Fähigkeit, mindestens 200 Meter schwimmen zu können

Mindestgröße 160 cm (Frauen) beziehungsweise 165 cm (Männer)

bestandene Einstellungsprüfung

bestandene ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung

einwandfreier Leumund

Einhaltung der Vorgaben zu Tätowierungen und anderen Körpermodifikationen (siehe Hinweise auf der Homepage der Polizei Berlin)

Zusätzlich für den mittleren Dienst der Schutzpolizei:

mindestens erweiterte Berufsbildungsreife

16 bis 29 Jahre alt

lebensältere Bewerberinnen und Bewerber (30 bis 39 Jahre) abgeschlossene Berufsausbildung und zweijährige hauptberufliche Tätigkeit.

Zusätzlich für den gehobenen Dienst der Schutz- oder Kriminalpolizei:

mindestens die Fachhochschulreife oder gleichwertiger Abschluss

maximal 31 Jahre alt.

Details und Ausnahmeregelungen finden Sie auf unserer Internetseite.

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